reperaturbestätigung

Reparaturbestätigung und Nutzungsausfallbestätigung

Der Geschädigte hat ggf. Anspruch auf Nutzungsausfall, wenn das Fahrzeug nach dem Unfall nicht mehr nutzungsfähig ist.

Sie müssen die Kosten wie z.B. Kfz-Steuer oder Versicherung für Ihr Fahrzeug weiterhin bezahlen, obwohl Sie das Fahrzeug nicht mehr nutzen können. In der Regel wird diese Entschädigung dann erstattet, wenn Sie auf einen Mietwagen für die Dauer der Reparatur oder der Wiederbeschaffung verzichten sowie eine erfolgte Reparatur nachweisen können.